Zum Inhalt springen

Kann ich schon berufen, bevor mir das Urteil zugestellt wird?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Sie dürfen eine Berufung schon einbringen, bevor Ihnen das schriftliche Urteil zugestellt wurde. Sie müssen mit dem Rechtsmittel also nicht warten, bis Sie die Ausfertigung in Händen halten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 14.03.2023 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1946)

Die Berufung kann auch vor Urteilszustellung erhoben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zu frühe Entscheidung des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Berufung gegen die Urteilsbegründung
Verfahrensrecht · Prüfungsreihenfolge bei Rechtsmitteln
Verfahrensrecht · Nachholen von Berufungsgründen
Verfahrensrecht · Zeitpunkt der Rechtsmittelberechtigung