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Werden mehrere Forderungen für den Streitwert zusammengezählt?

betrifft Kläger, Beklagte, Miterben, Wohnungseigentümer
Ja, wenn mehrere Personen aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund klagen oder geklagt werden. Das gilt für die Zuständigkeit ebenso wie für die Frage, ob ein Rechtsmittel an das Höchstgericht zulässig ist. Haften mehrere gemeinsam für dieselbe Schuld, wird dagegen nicht zusammengerechnet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Bei materieller Streitgenossenschaft hat sowohl gemäß § 55 JN wie gemäß §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO eine Zusammenrechnung der Streitwerte stattzufinden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Im Gesetz

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