Zählt der Streitwert doppelt, wenn ich zwei Personen gemeinsam klage?
betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Mitschuldner
Nein. Klagen Sie mehrere Personen, die für dieselbe Schuld gemeinsam einstehen, richtet sich der Streitwert nur nach dem einfachen Betrag. Die Beträge werden nicht zusammengezählt, weil die Leistung insgesamt nur einmal zu erbringen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1986)
Wird ein Anspruch gegen solidarisch haftende Personen geltend gemacht, dann bestimmt sich der Streitwert nach der einfachen Höhe des Anspruches.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: für den Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichts iSd § 500 Abs 2 ZPOOGH 9 Ob 96/24v, 23.10.2024
- Es kommt daher bei einer Solidarhaftung selbst bei Vorliegen einer materiellen Streitgenossenschaft eine Zusammenrechnung im Sinn des § 55 Abs 1 JN nicht in Betracht, ist doch das Geschuldete insgesamt nur einmal zu erbringen.OGH 9 Ob 96/24v, 23.10.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 Ob 96/24v, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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