Zählen mehrere Kläger zusammen für den Weg zum Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Streitgenossen
Wenn mehrere Personen nur äußerlich gemeinsam klagen oder geklagt werden, wird für jede einzelne gesondert geprüft, ob das Rechtsmittel an das Höchstgericht zulässig ist. Die Ansprüche werden also nicht zusammengezählt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Zulässigkeit der Revision ist bei formeller Streitgenossenschaft für jeden einzelnen Streitgenossen gesondert zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsberechtigte als formelle StreitgenossenOGH 2 Ob 43/24y, 21.03.2024
- Hier: Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 125/13s, 13.02.2014
- Liegt nur eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann nicht zu einer Zusammenrechnung der gegen mehrere Beklagte geltend gemachten Ansprüche, wenn diese in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen.OGH 4 Ob 104/11i, 17.01.2012
- Das gilt auch für die Prüfung, ob eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu lösen ist.OGH 2 Ob 186/10g, 29.09.2011
- Mehrere aus einem Unfall Geschädigte.OGH 2 Ob 121/07v, 28.06.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Formelle Streitgenossenschaft zweier mit der Einzahlung der Stammeinlage säumiger Gesellschafter einer GmbH.OGH 3 Ob 504/95, 25.01.1995
- Hier: Auch hinsichtlich der gemeinsamen Forderungsanmeldung findet keine Zusammenrechnung der Ansprüche der Konkursgläubiger statt.OGH 8 Ob 9/90, 31.05.1990
- Hier: Die betreibende Partei beantragte unter Berufung auf einen rechtskräftigen Enteignungsbescheid und die gerichtliche Hinterlegung der Entschädigungsbeträge in einem Schriftsatz die zwangsweise Räumung eines dem Erstverpflichteten enteigneten Grundstückes und eines anderem dem Zweitverpflichteten und der Drittverpflichteten enteigneten Grundstückes.OGH 3 Ob 15/85, 27.02.1985
- Keine Zusammenrechnung von Todfallskosten der Erben mit vom Erblasser abgeleiteten Forderungen auf Ersatz von Schmerzengeld.OGH 8 Ob 268/81, 15.04.1982
- Auch der Berufung. Das gilt insbesondere auch bei einer Verbindung gewöhnlicher bezirksgerichtlicher Streitsachen mit der Bagatellsache.OGH 4 Ob 83/81, 29.09.1981
- Ev - RekursOGH 2 Ob 534/76, 14.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 53.
- OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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