Zum Inhalt springen

Wirkt eine Einrede des Streithelfers auch für mich?

betrifft Kläger, Beklagte, Nebenintervenienten, Versicherer
Erhebt jemand, der Ihrer Seite im Verfahren beigetreten ist, die Einrede der Verjährung, wirkt diese auch für Sie. Wollen Sie das nicht, müssen Sie ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten deutlich widersprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Hauptpartei muss der vom Nebenintervenienten erhobenen Verjährungseinrede ausdrücklich oder schlüssig widersprechen, wenn sie diese entkräften will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Einwendungen des Beigetretenen
Verfahrensrecht · Verjährungseinwand im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Grenzen des Unterstützers im Prozess
Vertragsrecht · Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben
Vertragsrecht · Aufrechnung und Verjährung