Wirkt eine Einrede des Streithelfers auch für mich?
betrifft Kläger, Beklagte, Nebenintervenienten, Versicherer
Erhebt jemand, der Ihrer Seite im Verfahren beigetreten ist, die Einrede der Verjährung, wirkt diese auch für Sie. Wollen Sie das nicht, müssen Sie ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten deutlich widersprechen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Hauptpartei muss der vom Nebenintervenienten erhobenen Verjährungseinrede ausdrücklich oder schlüssig widersprechen, wenn sie diese entkräften will.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bloße Ergänzung der Argumentation der Hauptpartei in deren Revision durch den Nebenintervenienten in der von ihm erstatteten Revision vermag keinen Widerspruch zum Rechtsmittel der Hauptpartei zu begründen, selbst wenn die Hauptpartei diese Argumente bewusst nicht gebraucht haben sollte.OGH 5 Ob 21/09p, 01.09.2009
- Der Umstand, dass die Hauptpartei die Erhebung eines Rechtsmittels unterlässt oder ein nicht gerechtfertigtes Rechtsmittel erhoben hat, macht das Rechtsmittel des Nebenintervenienten nicht unzulässig.OGH 5 Ob 21/09p, 01.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 26/23y, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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