Darf ich als Beigetretener eigene Einwände erheben?
günstig für Prozessgegner betrifft Beigetretene, Versicherer, Prozessparteien
Nein. Sie können nur Einwendungen vorbringen, die das Verhältnis der von Ihnen unterstützten Partei zur Gegenseite betreffen. Einwände aus Ihrem eigenen Recht, etwa eine eigene Gegenforderung, stehen Ihnen nicht zu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Der Nebenintervenient kann nur Einwendungen oder Sacheinreden erheben, die das Rechtsverhältnis der Hauptpartei zum Prozessgegner betreffen, nicht aber auch solche kraft eigenen Rechtes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bindungswirkung des im Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer ergangenen Versäumungsurteils gegenüber dem Versicherer.OGH 7 Ob 105/22z, 24.08.2022
- Aus der Stellung des Nebenintervenienten ergibt sich, dass alle seine Handlungen nur für die unterstützte Partei erfolgen und für diese prozessual wirksam werden. Daraus folgt aber auch, dass für die Beurteilung der Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung auch bei einem vom Nebenintervenienten erhobenen Rechtsmittel lediglich das Interesse der Hauptpartei an einer Änderung oder Beseitigung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich ist (7 Ob 622/88).OGH 3 Ob 259/05t, 25.01.2006
- Hier: AufrechnungseinredeOGH 8 Ob 16/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 5 Ob 105/19f, 27.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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