Darf sich die Gegenseite auf Verjährung berufen, wenn sie mich hinhielt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: In der (als Schadensursache geltend gemachten) Erstellung eines behauptetermaßen falschen Gutachtens liegt kein Verhalten, das es mit sich brächte, den Einwand der Verjährung als rechtmissbräuchlich und wider Treu und Glauben erhoben anzusehen.OGH 6 Ob 128/25d, 13.08.2025
- Hier: Verstoß gegen Treu und Glauben durch Verjährungseinrede verneint, zumal die negative Feststellungsklage die während des Verfahrens eingetretene Verjährung nicht bewirkte und die Beklagte bereits über einen rechtskräftigen Titel verfügte und Exekution hätte führen können.OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- Zwar muss nach der erkennbaren Aufgabe jenes Verhaltens, das den Verjährungseinwand als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lässt, in angemessener Frist Klage erhoben werden. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 53/21v, 06.08.2021
- Hier: Empfehlung des Steuerberaters, Steuerbescheide abzuwarten.OGH 6 Ob 53/21v, 06.08.2021
- Wenn der Arbeitgeber die gerichtliche Geltendmachung des Urlaubsanspruchs innerhalb der dreijährigen Frist durch Handeln wider Treu und Glauben verhindert hat, kann der Arbeitnehmer einem Verjährungseinwand die Replik der Arglist entgegensetzen. Die unterschiedliche Auffassung über die rechtliche Qualifikation eines Beschäftigungsverhältnisses begründet den Vorwurf der Arglist im Regelfall nicht.OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019
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- Hier: Beschwichtigungsversuche durch einen Steuerberater im Zusammenhang mit Abgabenverfahren.OGH 6 Ob 120/17s, 07.07.2017
- Versuchen von Anlageberatern, nach Kursverlusten nervös gewordene Anleger zu beschwichtigen, kann nach der Judikatur in zweifacher Hinsicht Bedeutung zukommen. Sie können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben oder dazu führen, dass dem Verjährungseinwand des Schädigers die Replik der Arglist entgegengehalten werden kann (so schon 9 Ob 17/07a; 6 Ob 103/08b; 1 Ob 12/13s).OGH 1 Ob 28/17z, 16.03.2017
- Versuchen von Anlageberatern, nach Kursverlusten unsicher gewordene Anleger zu beschwichtigen, kann nach der Judikatur in zweifacher Hinsicht Bedeutung zukommen. Sie können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben oder dazu führen, dass dem Verjährungseinwand des Schädigers die Replik der Arglist entgegengehalten werden kann (mwN).OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017
- Der Gesamterbe als Rechtsnachfolger muss sich das Verhalten des gesetzlichen Vertreters des Verstorbenen zurechnen lassen.OGH 6 Ob 149/14a, 29.01.2015
- Ob dies vorliegt ist im Einzelfall zu beurteilen und begründet daher idR keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 9 ObA 46/12y, 25.07.2012
- Hier: Das Berufungsgericht hat im Rahmen der einschlägigen Rechtsprechung aufgrund beschwichtigender Äußerungen des Beraters den Beginn der Verjährungsfrist des § 1489 ABGB nicht schon mit Kenntnis vom Kursverlust, sondern erst mit der Kenntnis davon, keine risikoarme Veranlagung gewählt zu haben, angenommen.OGH 2 Ob 63/12x, 24.04.2012
- Hier: Außerstreitiges Unterhaltsverfahren.OGH 7 Ob 156/10g, 29.09.2010
- Hier: Anlageberater teilt Anleger während der Laufzeit der Anleihe mit, dass Staaten „nicht Pleite gehen" könnten und bei Länderanleihen „bei Fälligkeit doch wieder 100 % ausbezahlt werden".OGH 3 Ob 40/07i, 29.03.2007
- Etwa wenn sich der Schuldner so verhalten hat, dass der Gläubiger mit Recht annehmen durfte, der Schuldner werde sich im Fall der Klagsführung nach Ablauf der Verjährungsfrist auf sachliche Einwendungen beschränken.OGH 2 Ob 201/04d, 04.11.2004
- Hier: Drohung des Arbeitgebers mit Kündigung.OGH 9 ObA 86/01i, 28.11.2001
- Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist auch dann anzunehmen, wenn es der Arbeitgeber geradezu darauf anlegt, die (rechtzeitige) Anspruchsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer zu verhindern.OGH 9 ObA 86/01i, 28.11.2001
- Ein Besteller, der als Beklagter zunächst immer wieder (neue) Mängelrügen erhoben und auf Mängelbehebung beharrt hat, schließlich aber völlig überraschend behauptet, das gelieferte Werk sei ohnehin mängelfrei gewesen, doch sei die Werklohnforderung verjährt, verstößt gegen Treu und Glauben, sodass der Werkunternehmer mit Recht hätte annehmen dürfen, der Besteller werde seinen Prozessstandpunkt, bisher seien lediglich erfolglose Mängelbehebungsversuche unternommen worden, beibehalten, und er würde sich auf sachliche Einwendungen beschränken und die Einrede der Verjährung nicht arglistig erheben.OGH 1 Ob 131/00x, 30.05.2000
- Hier: Wenn die klagende Partei aus dem Verhalten der beklagten Partei mit Recht annehmen konnte, die Käuferin werde ihren Prozessstandpunkt, bisher seien lediglich erfolglose Mängelbehebungsversuche unternommen worden, beibehalten, sich auf sachliche Einwendungen beschränken und die Einrede der Verjährung nicht arglistig erheben.OGH 1 Ob 2341/96p, 26.11.1996
- Es reicht aus, dass durch die Verzichtserklärung des Arbeitgebers der Arbeitnehmer dazu bewegt wurde, seinen Urlaub nicht in vollem Umfang zu konsumieren.OGH 8 ObS 14/95, 22.06.1995
- Dazu zählt nicht nur ein aktives Vorgehen des Schuldners so, wenn er den Gläubiger geradezu abhält, die Verjährung durch Einklagung vorzubeugen, sondern es verstößt auch ein Verhalten des Schuldners gegen die guten Sitten, auf Grund dessen der Gläubiger nach objektiven Maßstäben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde entweder ohne Rechtsstreit befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft, sodass er aus diesem Gründen eine rechtzeitige Klagsführung unterlassen hat.OGH 1 Ob 2/93, 11.05.1993
- Hier: Befristeter Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede.OGH 8 Ob 68/87, 05.11.1987
- Hier: VerjährungsverzichtOGH 8 Ob 14/84, 04.07.1984
- AusschlussfristOGH 7 Ob 26/78, 11.05.1978
- Vereinbarung des Ruhens auf Vorschlag des Gegners genügt nicht.OGH 7 Ob 544/76, 18.03.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 79/24i, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 35/19m, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 24/18x, 25.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 98/16a, 28.10.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 258/15w, 28.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.
Nein. Klagt der Schuldner selbst darauf, dass die Forderung nicht besteht, hält das die Frist nicht auf. Auch wenn diese Klage eingebracht und danach abgewiesen wird, läuft die Verjährung ungehindert weiter.