Was passiert, wenn ich einen Mangel zu spät behebe?
günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Vertreter
Die Frist zur Behebung ist eine richterliche Frist und kann jederzeit verlängert werden. Läuft sie ab, wird das Verfahren nicht von selbst ungültig, sondern erst durch einen Ausspruch des Gerichts. Beheben Sie den Mangel vorher, darf das Gericht keine Nichtigkeit mehr aussprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Frist zur Behebung des mit Nichtigkeit bedrohten Mangels ist eine richterliche, jederzeit erstreckbare Frist, die vom Gericht von Amts wegen zu erteilen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist tritt die Nichtigkeit des Verfahrens bzw der sonst in Betracht kommenden Prozesshandlung nicht von selbst, sondern erst durch den Ausspruch des Gerichtes ein. Wird vor diesem Ausspruch der Mangel saniert, dann ist die Nichtigkeit behoben und es kann daher das Gericht eine Nichtigkeit nicht mehr aussprechen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur dann, wenn ein Sanierungsversuch von vornherein offenbar aussichtslos beziehungsweise unmöglich ist, ist das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.OGH 7 Ob 296/01g, 19.12.2001
- Solange aber für die Partei kein für den Pflichtkreis der Prüfung und allfälligen Genehmigung der bisherigen Prozessführung tauglicher gesetzlicher Vertreter bestellt ist, kann ihr gegenüber auch keine Fristbestimmung wirksam werden. Es ist daher trotz Ablaufs der begrenzten Frist im Sinn des § 6 Abs 2 ZPO ein neuerlicher Versuch zur Mängelbehebung vorzunehmen, ehe Folgerungen aus der nun feststehenden Prozeßunfähigkeit der Beklagten gezogen werden.OGH 6 Ob 764/81, 07.10.1981
- Das Gericht hat aus Gründen der Verfahrensökonomie eine angemessene Zeit zuzuwarten ehe es das Verfahren für nichtig erklärt (hier: Vorlage des Beschlusses über die Entlassung aus der väterlichen Gewalt durch die minderjährige Klägerin in zweiter Instanz nach Nichtigerklärung des Verfahrens).OGH 6 Ob 37/70, 18.02.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 8 ObA 18/21m, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 118/19x, 11.11.2020
Im Gesetz
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