Rettet eine Verbesserungsfrist mein zu spät eingebrachtes Rechtsmittel?
günstig für Verfahrensgegner betrifft Rechtsmittelwerber, Parteien, Rechtsanwälte
Nein. Wenn Ihr Rechtsmittel verspätet eingebracht wurde, wird es nicht dadurch rechtzeitig, dass Ihnen das Gericht eine Frist zur Behebung eines Formfehlers gibt. Die Verspätung bleibt bestehen; das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 09.12.2021 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Die Erteilung einer Verbesserungsfrist zur Behebung eines Formmangels durch das Erstgericht für ein bereits verspätet eingebrachtes Rechtsmittel saniert nicht diese Verspätung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch im Verfahren Außerstreitsachen.OGH 7 Ob 172/07f, 17.10.2007
- Hier: Anwaltsunterschrift nach § 5 AußStrG 1854.OGH 4 Ob 216/06b, 21.11.2006
- Hier: RekursOGH 3 Ob 110/75, 13.05.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 134/21y, 09.12.2021
Im Gesetz
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