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Kann ich einen Zwischenbeschluss später noch bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Einen Beschluss, gegen den es kein eigenes Rechtsmittel gibt, können Sie noch mit dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung überprüfen lassen. Dieses Recht verlieren Sie auch dann nicht, wenn Sie zwischendurch eine andere Entscheidung angefochten haben, ohne diesen Punkt mitzunehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Partei bleibt die Möglichkeit offen, erst mit dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung die Überprüfung des nicht abgesondert anfechtbaren Beschlusses zu begehren. Dieses Recht kann sie auch nicht dadurch verlieren, dass sie inzwischen eine von der Endentscheidung liegende Entscheidung angefochten hat, ohne damit den vorbehaltenen Rekurs zu verbinden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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