Zum Inhalt springen

Habe ich als Treuhänder im fremden Prozess die Stellung einer Partei?

betrifft Treuhänder, Treugeber, Parteien, Rechtsanwälte
Nein. Aus einem Treuhandvertrag allein ergibt sich nicht die stärkere Stellung eines Streitgenossen, wenn Sie einem fremden Verfahren beitreten. Sie bleiben einfacher Beteiligter an der Seite einer Partei.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Ein Treuhandvertrag bewirkt keine neue streitgenössische Nebenintervention.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beitritt des Lizenznehmers im Markenstreit
Verfahrensrecht · Beitritt zu einem fremden Prozess
Verfahrensrecht · Zuschlag bei mehreren Beteiligten
Verfahrensrecht · Urteilswirkung gegenüber dem Beigetretenen
Verfahrensrecht · Streitgenossenzuschlag bei Nebenbeteiligten