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Darf ich einem Prozess zwischen anderen Leuten beitreten?

betrifft Kläger, Beklagter, Dritte, Bürge, Mitschuldner
Sie können einem Rechtsstreit zwischen anderen Personen beitreten, um eine der beiden Seiten zu unterstützen. Dafür wird kein strenger Maßstab angelegt. Es genügt, dass der Streit Ihre eigene rechtliche Stellung berührt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 57.

Im Gesetz

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