Gibt es einen Kostenzuschlag, wenn ein Nebenbeteiligter mitstreitet?
günstig für Prozessgegner betrifft Prozessparteien, Rechtsanwälte, Nebenbeteiligte, Versicherungen
Ist einer Partei ein Dritter beigetreten, der von einem anderen Anwalt vertreten wird, steht dieser Partei für ihre Antwort auf ein Rechtsmittel kein Zuschlag zu den Anwaltskosten zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Für die Revisionsbeantwortung einer Partei, auf deren Seite ein durch einen anderen Rechtsanwalt vertretener Nebenintervenient beigetreten ist, gebührt kein Streitgenossenzuschlag.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Vertreter der Nebenintervenientin gebührt kein Streitgenossenzuschlag, weil er weder mehrere Personen vertritt noch mehreren Personen gegenübersteht.OGH 9 ObA 242/00d, 25.04.2001
- Nebenintervenient verzeichnet Streitgenossenzuschlag.OGH 2 Ob 108/74, 13.06.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Ob 137/23w, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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