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Bekomme ich als Beigetretener das Urteil selbst zugestellt?

betrifft Nebenintervenienten, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Wer einem Verfahren als Nebenintervenient beitritt, hat keinen Anspruch darauf, eine eigene Ausfertigung der Entscheidung zugestellt zu bekommen. Dasselbe gilt für Rechtsmittelschriften.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der Nebenintervenient hat kein Recht auf Zustellung einer Entscheidungsausfertigung oder einer Rechtsmittelschrift.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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