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Habe ich eine eigene Rechtsmittelfrist, wenn ich rechtzeitig beitrete?

günstig für Nebenintervenient betrifft Nebenintervenienten, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Erklären Sie Ihren Beitritt noch innerhalb der Rechtsmittelfrist der unterstützten Partei, steht Ihnen eine eigene Urteilsausfertigung und damit eine eigene Frist zu. Das setzt voraus, dass Ihr Beitritt nicht schon von Amts wegen zurückgewiesen, sondern den Parteien zugestellt wurde, und dass die unterstützte Partei selbst fristgerecht ein Rechtsmittel erhoben hat.

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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Dem Nebenintervenienten, der seinen Beitritt innerhalb der Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei erklärt, steht das Recht auf Zustellung einer Urteilsausfertigung mit der Konsequenz einer eigenen Rechtsmittelfrist unter der Voraussetzung zu, dass einerseits seine Nebenintervention nicht bereits im Vorprüfungsverfahren amtswegig vom Gericht zurückgewiesen, sondern die Beitrittserklärung in der Folge – wenn auch erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei – an die Prozessparteien zugestellt wird, und andererseits die Hauptpartei fristgerecht ihrerseits Rechtsmittel erhoben hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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