Kann ich als Unterstützer im Prozess selbst berufen?
günstig für Nebenintervenient betrifft Nebenintervenienten, Kläger, Beklagte, Versicherungen
Wenn Sie einem Prozess als Unterstützer einer Partei beigetreten sind, können Sie selbständig ein Rechtsmittel einbringen. Das gilt nicht, wenn die unterstützte Partei auf ein Rechtsmittel verzichtet oder ihr eigenes zurückgezogen hat. Bringt sie einfach keines ein, hindert Sie das nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Auch der nichtstreitgenössische Nebenintervenient kann selbständig ein Rechtsmittel einbringen, wenn die Partei, der er beigetreten ist, weder auf ein solches verzichtet noch ein von ihr eingebrachtes Rechtsmittel zurückgezogen hat. Die stillschweigende Unterlassung eines Rechtsmittels hindert den Nebenintervenienten nicht, ein solches einzubringen (SZ 20/89, Judikat 17, GlUNF 4369).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: als "Rekursbeantwortung" bezeichnete Eingabe der Hauptpartei als Zurückziehung des Rekurses des Nebenintervenienten gewertet.OGH 1 Ob 85/25v, 09.09.2025
- Einfache Nebenintervenienten können zwar keine Prozesshandlungen setzen, die im Widerspruch zu den Prozesshandlungen der Hauptpartei stehen. Es steht ihnen aber frei, die Argumentation der Hauptpartei – hier in deren Revisionsbeantwortung – zu ergänzen, selbst wenn die Hauptpartei bestimmte Argumente bewusst nicht gebraucht haben sollte.OGH 10 Ob 32/17d, 18.07.2017
- Die bloße Ergänzung der Argumentation der Hauptpartei in deren Revision durch den Nebenintervenienten in der von ihm erstatteten Revision vermag keinen Widerspruch zum Rechtsmittel der Hauptpartei zu begründen, selbst wenn die Hauptpartei diese Argumente bewusst nicht gebraucht haben sollte.OGH 5 Ob 21/09p, 01.09.2009
- Der Umstand, dass die Hauptpartei die Erhebung eines Rechtsmittels unterlässt oder ein nicht gerechtfertigtes Rechtsmittel erhoben hat, macht das Rechtsmittel des Nebenintervenienten nicht unzulässig.OGH 5 Ob 21/09p, 01.09.2009
- Wenn das Berufungsgericht in seiner Maßgabebestätigung eine Umformulierung des Urteilsspruches vornimmt, muss dem Nebenintervenienten grundsätzlich ein Recht auf Überprüfung der Frage eingeräumt werden, inwieweit diese Entscheidung des Berufungsgerichtes im Begehren der klagenden Partei ihre Deckung findet.OGH 6 Ob 181/06w, 31.08.2006
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Hauptpartei kann das Rechtsmittel des Nebenintervenienten zurückziehen.OGH 6 Ob 693/84, 22.11.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 19.
- OGH 1 Ob 85/25v, 09.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 26/23y, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 147/23p, 29.08.2023, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 214/16a, 26.04.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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