Bekomme ich als Beigetretener das Urteil selbst zugestellt?
günstig für Nebenintervenient betrifft Nebenintervenient, Kläger, Beklagter, Versicherer
Auch wer einem fremden Verfahren nur zur Unterstützung einer Partei beigetreten ist, bekommt die Entscheidungen wie die Hauptpartei zugestellt. Ihre Frist für ein Rechtsmittel beginnt mit dieser Zustellung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.01.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Auch dem nicht streitgenössischen Nebenintervenienten sind Ausfertigungen der in dem Verfahren, dem er beigetreten ist, ergangenen Entscheidungen wie der Hauptpartei zuzustellen. Die ihm offen stehende Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Zeitpunkt dieser Zustellung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat der Nebenintervenient den innerhalb der der Hauptpartei zur Verfügung stehenden Rechtsmittelbeantwortungsfrist eingebrachten Beitrittsschriftsatz mit der Rechtsmittelbeantwortung verbunden, ist diese jedenfalls rechtzeitig.OGH 2 Ob 13/18b, 30.10.2018
- Erfolgt der Beitritt auf Seiten des Rechtsmittelgegners, ist das Rechtsmittel, wenn die der Hauptpartei zur Verfügung stehende Frist zu seiner Beantwortung noch nicht abgelaufen ist, auch dem Nebenintervenienten zur Beantwortung zuzustellen, womit die Frist für ihn neu zu laufen beginnt.OGH 2 Ob 13/18b, 30.10.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 9 ObA 105/23s, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/22i, 19.07.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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