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Kann ich einem unterbrochenen Verfahren als Unterstützer beitreten?

betrifft Kläger, Beklagter, Nebenintervenient, Verfahrensbeteiligte
Nein. Solange ein Gerichtsverfahren unterbrochen ist, können Sie ihm nicht an der Seite einer Partei beitreten. Sie müssen warten, bis das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.06.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ein Beitritt als Nebenintervenient ist während der Unterbrechung eines Verfahrens ausgeschlossen (idSa EvBl 1946/359).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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