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Reicht mein Streitwert in der Klage für den weiteren Weg?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wenn das Berufungsgericht aussprechen muss, welchen Wert der Streitgegenstand hat, kann diese Aussage nicht durch Ihre eigene Wertangabe in der Klage ersetzt werden. Das Gericht muss den Ausspruch selbst treffen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.07.2025 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Bewertungsausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO wird durch die vom Kläger gemäß § 56 Abs 2 JN vorgenommene Angabe des Wertes des Streitgegenstandes nicht ersetzt (dies gilt auch nach der WGN 1989).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042296 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 56.

Im Gesetz

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