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Darf der Vertreter meines Anwalts ungewöhnliche Geschäfte für mich abschließen?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Vertragspartner
Nein. Der von der Rechtsanwaltskammer bestellte Vertreter darf nur das erledigen, was gewöhnlich mit dieser Verwaltung verbunden ist. Für Geschäfte, die darüber hinausgehen, kann er sich nicht auf die allgemeine Vertretungsbefugnis stützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Bestimmung des § 1029 ABGB kann nicht auf den von der Rechtsanwaltskammer bestellten Generalsubstituten abgewendet werden, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das nicht zu den gewöhnlich mit einer solchen Verwaltung verbundenen Geschäften gezählt werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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