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Wie werden Kosten aufgeteilt, wenn es nicht um Geld geht?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Lässt sich der Erfolg nicht in Zahlen ausdrücken, bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen, in welchem Verhältnis Sie durchgedrungen und unterlegen sind. Dabei zählen vor allem die Bedeutung der einzelnen Begehren und der Aufwand, den sie verursacht haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Handelt es sich um Urteilsansprüche, die nicht in Geld bestehen, hat das Gericht nach freiem Ermessen das Verhältnis des erfolgreichen und des abgewiesenen Begehrens zu bemessen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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