Wie werden Kosten aufgeteilt, wenn es nicht um Geld geht?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Lässt sich der Erfolg nicht in Zahlen ausdrücken, bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen, in welchem Verhältnis Sie durchgedrungen und unterlegen sind. Dabei zählen vor allem die Bedeutung der einzelnen Begehren und der Aufwand, den sie verursacht haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Handelt es sich um Urteilsansprüche, die nicht in Geld bestehen, hat das Gericht nach freiem Ermessen das Verhältnis des erfolgreichen und des abgewiesenen Begehrens zu bemessen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im kartellrechtlichen Verfahren ist bei der Entscheidung über die Zahlungspflicht zu berücksichtigen, ob die Antragstellerin das „deklarierte Hauptziel“ erreicht und dieser Ausgang beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen hat. Eine rein nach formalen Gesichtspunkten vorgenommene Aufteilung auf mehrere Anträge ohne Bedachtnahme auf den wirtschaftlichen Gehalt oder den verursachten Verfahrensaufwand würde diesen Kriterien nicht entsprechen.OGH 16 Ok 1/19m, 03.06.2019
- Dem Gericht kommt bei seiner Beurteilung ein erheblicher Spielraum zu. Im Zuge dieser Beurteilung ist vor allem die unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der jeweiligen Teilbegehren von Bedeutung, aber auch der jeweilige Verfahrensaufwand.OGH 16 Ok 1/19m, 03.06.2019
- Siehe dazu RS0125487.OGH 16 Ok 11/09, 11.01.2010
- Hier zu § 52 Abs 2 KartG 2005.OGH 16 Ok 11/09, 11.01.2010
- § 82 Z 3 lit c KartG entspricht inhaltlich der Bestimmung des § 43 Abs 1 erster Satz ZPO. Die in der Rechtsprechung zu dieser Kostennorm des streitigen Verfahrensrechts entwickelten Grundsätze haben gleichermaßen auf die Gebührenbestimmung im außerstreitigen Kartellverfahren Anwendung zu finden.OGH 16 Ok 48/05, 17.10.2005
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- Verfahren wegen Ehescheidung: Bei überwiegendem Verschulden eines der Ehegatten ist die Ausmessung des Kostenersatzes dem begründeten Ermessen des Gerichtes zu überlassen, das hiebei auf die besonderen Umstände des Falles, insbesondere auf den Grad des Verschuldens Bedacht zu nehmen hat. Danach entspricht es der Billigkeit, den gegenständlichen Prozesserfolg der Beklagten mit drei Viertel zu bewerten.OGH 9 Ob 33/03y, 09.07.2003
- Lässt sich das Verhältnis nicht eindeutig rechnerisch bestimmen, so hat das Gericht das Verhältnis des erfolgreichen und des abgewiesenen Begehrens nach freiem Ermessen zu bemessen.OGH 9 ObA 140/01f, 10.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 4 Ob 118/24t, 22.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 124/17a, 30.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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