Wer zahlt die Kosten, wenn nur mein Hilfsantrag durchgeht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 13.12.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein generelles Erfordernis, dass Haupt- und Eventualbegehren für die Anwendung von § 43 Abs 2 ZPO zudem auf derselben Anspruchsgrundlage beruhen müssten, lässt sich aus der Rechtsprechung nicht ableiten.OGH 4 Ob 248/07k, 11.03.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 8 ObA 31/23a, 13.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 196/17z, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 62/16y, 24.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Gewinnen Sie den Prozess nur zum Teil, richtet sich der Kostenersatz nicht nach dem ursprünglich geforderten Betrag. Grundlage ist nur jener Betrag, den Sie tatsächlich zugesprochen bekommen.