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Wer zahlt die Kosten, wenn mein Antrag zu weit ging?

betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagte, Unternehmer
Haben Sie Ihren Sicherungsantrag zu weit gefasst, teilen sich Erfolg und Misserfolg. Fehlen andere Anhaltspunkte für die Bewertung, gelten Obsiegen und Unterliegen als gleich groß. Die Kosten werden dann entsprechend aufgeteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Kläger hat den Sicherungsantrag zu weit gefasst; mangels anderer Anhaltspunkte für die Bewertung sind Unterliegen und Obsiegen gleichteilig zu bewerten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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