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An wen muss das Gericht eine Klage gegen den Staat zustellen?

betrifft Kläger, Antragsteller, Republik Österreich
Klagen Sie die Republik Österreich oder eine ähnliche staatliche Einrichtung, darf das Gericht die Schriftstücke nur an die Finanzprokuratur schicken. Diese vertritt den Staat vor Gericht. Eine Zustellung an eine andere Stelle bleibt wirkungslos und muss von Amts wegen wiederholt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Wenn eine Klage gegen die Republik oder einen anderen im § 2 Abs 1 ProkG angeführten Rechtsträger überreicht worden ist, darf das Gericht diese Klage nur an die Finanzprokuratur zustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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