Wer haftet, wenn ein Gerichtsbrief falsch zugestellt wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Organisationsverschulden.OGH 1 Ob 3/17y, 27.02.2017
- Nach § 17 Abs 2 PostmarktG (BGBl I 2009/123) sind von der Amtshaftung regelmäßig nur Vorgänge erfasst, die in direktem Zusammenhang mit der Zustellung behördlicher und gerichtlicher Schriftstücke stehen (so schon § 7 Abs 3 Postgesetz 1997 idF BGBl I 2003/72).OGH 1 Ob 3/17y, 27.02.2017
- Auch nach der Privatisierung der Post ist die Zustellung gemäß den Bestimmungen des ZustellG weiterhin der Hoheitsverwaltung zuzurechnen.OGH 1 Ob 3/17y, 27.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 1 Ob 3/17y, 27.02.2017, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 79/16y, 24.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Cd1a; AHG §1 Cd10; AHG §1 Ba; ZustG §4
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.