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Bekomme ich eine Frist, wenn mein Rechtsmittel unvollständig ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Besteht Ihr Schriftsatz nur aus der Ankündigung, ein Rechtsmittel zu erheben, bekommen Sie dafür keine Frist zur Verbesserung. Sonst könnte man sich auf diesem Umweg zusätzliche Zeit für die Ausführung verschaffen. Erst wenn der Schriftsatz mehr enthält als die bloße Benennung oder die Erklärung, die Entscheidung zu bekämpfen, kommt eine Verbesserung in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Um bei Rechtsmitteln der Gefahr vorzubeugen, dass durch bewusst unvollständige Erhebung des Rechtsmittels (etwa durch die bloße schriftliche Behauptung: "Ich erhebe Berufung") eine Verbesserungsfrist erschlichen und damit eine vom österreichischen Zivilprozess grundsätzlich abgelehnte Teilung von Anmeldung des Rechtsmittels und späterer Ausführung desselben in eigener Frist auf diesem Umweg doch erreicht wird, darf eine inhaltliche Verbesserung eines "Rechtsmittels" nur dann verfügt werden, wenn sich der Schriftsatz nicht in der bloßen Benennung des Rechtsmittels oder in der Erklärung erschöpft, die Entscheidung zu bekämpfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 24.

Im Gesetz

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