Nach welchem Maßstab gilt ein Schreiben ans Gericht als beleidigend?
betrifft Kläger, Beklagter, Partei, Rechtsanwalt
Ob eine Äußerung eine Beleidigung ist, richtet sich allein nach einem objektiven Maßstab. Entscheidend ist, wie die Worte allgemein verstanden werden. Auf Ihr eigenes Empfinden kommt es dabei nicht an.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ob eine Beleidigung vorliegt, ist nur nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (5 Ob 397/63, 5 Ob 70/70; Fasching II 562 f).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rein persönlichen Angriffen gegen das Entscheidungsorgan und beleidigender Kritik kommt kein Argumentationswert zu; derartige Äußerungen haben daher zu unterbleiben.OGH 3 Ob 202/25i, 27.01.2026
- Hier: "Der Kläger ... ein streitsüchtiger Mensch" Beleidigung des Prozessgegners.OGH 1 Ob 195/73, 14.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 1 Ob 18/24i, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 19/24m, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/24h, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 21/24f, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beleidigende Ausfälle im Schriftsatz
Verfahrensrecht · Strafe wegen Beleidigung im Schriftsatz
Verfahrensrecht · Strafe für beleidigende Eingaben
Vertragsrecht · Kenntnisnahme im Einzelfall
Familienrecht · Beleidigungen und ihre Begleitumstände