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Nach welchem Maßstab gilt ein Schreiben ans Gericht als beleidigend?

betrifft Kläger, Beklagter, Partei, Rechtsanwalt
Ob eine Äußerung eine Beleidigung ist, richtet sich allein nach einem objektiven Maßstab. Entscheidend ist, wie die Worte allgemein verstanden werden. Auf Ihr eigenes Empfinden kommt es dabei nicht an.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ob eine Beleidigung vorliegt, ist nur nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (5 Ob 397/63, 5 Ob 70/70; Fasching II 562 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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