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Kann ich mich gegen eine Ordnungsstrafe wegen Beleidigung weiter wehren?

betrifft Verfahrensparteien, Antragsteller, Rechtsanwälte
Zum Obersten Gerichtshof nicht. Wurde im Verfahren außer Streitsachen wegen einer Beleidigung in einem Schriftsatz eine Strafe verhängt, ist der weitere Rechtszug ausgeschlossen. Für Zwangsmittel wie eine Beugestrafe gilt das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Der Verweis auf die Bestimmungen der ZPO in § 22 AußStrG erfasst in Ansehung der für Beleidigungen in Schriftsätzen verhängten Strafen auch § 528 Abs 2 Z 2 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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