Wonach richtet sich, wann ich einen Brief lesen konnte?
betrifft Konsument, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherungsnehmer
Ob objektiv damit gerechnet werden kann, dass Sie von einer Erklärung Kenntnis nehmen, richtet sich nach allen Umständen des einzelnen Falls. Eine allgemein gültige Frist gibt es dafür nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Für die Beurteilung, ob objektiv mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger gerechnet werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalles maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwurf einer Kündigung in Briefkasten durch KurierdienstOGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024
- Hier: Zugang einer Krankmeldung durch Hinterlegung im Rezeptionsbereich einer ZahnarztpraxisOGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024
- Hier: Kündigung eines Mietvertrags per E-Mail.OGH 6 Ob 152/18y, 31.08.2018
- Hier: Die Beurteilung einer Stellenbewerbung per E-Mail am letzten Tag der Bewerbungsfrist außerhalb der Amtsstunden als verspätet wurde als jedenfalls vertretbar beurteilt.OGH 1 Ob 149/17v, 30.08.2017
- Die Frage des rechtzeitigen Zugangs einer empfangsbedürftigen Erklärung ist eine solche des Einzelfalls.OGH 1 Ob 149/17v, 30.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 7 Ob 95/25h, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 27/21t, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 152/18y, 31.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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