Droht mir eine Strafe, wenn ich das Gericht beschimpfe?
betrifft Kläger, Beklagter, Partei, Rechtsanwalt
Jede Eingabe an das Gericht kann bestraft werden, wenn ihr Inhalt die dem Gericht geschuldete Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt. Genau das ist der Zweck dieser Regel. Auf die Art der Eingabe kommt es nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Regelungszweck des § 86 ZPO ist es offenkundig, jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beleidigende Äußerungen im Rekurs.OGH 4 Ob 95/22g, 23.09.2022
- Unter Sanktion steht auch jede Eingabe, die die andere Partei beleidigt.OGH 10 Ob 322/02d, 26.11.2002
- Die Bestimmung des § 86 ZPO dient ebenso wie jene des § 85 GOG (für das außerstreitige Verfahren) der Wahrung einer sachlichen unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, das Verfahren zu "entschärfen".OGH 5 Ob 118/92, 14.07.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 1 Ob 18/24i, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 19/24m, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/24h, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 21/24f, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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