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Darf ich das Gericht scharf kritisieren, wenn ich Recht habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Partei, Rechtsanwalt
Eine Ordnungsstrafe wegen beleidigender Äußerungen in einem Rechtsmittel kann sowohl das erste Gericht als auch das Rechtsmittelgericht verhängen. Auch sachlich berechtigte Kritik kann bestraft werden, wenn ihre Form beleidigend und ausfällig ist. Dass Ihre Kritik inhaltlich zutrifft, schützt Sie also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Ausfälle in Rechtsmittelschriften ist sowohl das Erstgericht als auch das Rechtsmittelgericht zuständig. Auch eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 36.

Im Gesetz

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