Darf ich das Gericht scharf kritisieren, wenn ich Recht habe?
betrifft Kläger, Beklagter, Partei, Rechtsanwalt
Eine Ordnungsstrafe wegen beleidigender Äußerungen in einem Rechtsmittel kann sowohl das erste Gericht als auch das Rechtsmittelgericht verhängen. Auch sachlich berechtigte Kritik kann bestraft werden, wenn ihre Form beleidigend und ausfällig ist. Dass Ihre Kritik inhaltlich zutrifft, schützt Sie also nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Ausfälle in Rechtsmittelschriften ist sowohl das Erstgericht als auch das Rechtsmittelgericht zuständig. Auch eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beleidigende Äußerungen im Rekurs.OGH 4 Ob 95/22g, 23.09.2022
- Im Hinblick auf den Regelungszweck des § 86 ZPO, jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen, ist ein Rekursgericht auch berufen, eine Ordnungsstrafe wegen in einem Ablehnungsantrag enthaltenen Äußerungen zu verhängen, der ihm mit einem Rekurs vorgelegt worden ist und der der Rekursentscheidung zugrunde liegt.OGH 10 Ob 108/15b, 22.02.2016
- Hier: Der Einschreiter sah sich trotz Verhängung einer Ordnungsstrafe durch den Obersten Gerichtshof im früheren Verfahren und durch das Rekursgericht im nunmehrigen Verfahren nicht veranlasst, sich in seinem gegen die Ordnungsstrafe gerichteten Rekurs einer sachlichen Ausdrucksweise zu bedienen. Gemäß § 22 AußStrG iVm § 86 ZPO, § 220 Abs 1 ZPO vom Obersten Gerichtshof eine weitere Ordnungsstrafe zu verhängen.OGH 6 Ob 229/07f, 07.11.2007
- Durch die Bestimmung des § 86 ZPO soll keineswegs eine sachlich berechtigte Kritik verhindert, sondern gesichert werden, dass sich die am Verfahren beteiligten Personen einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise bedienen.OGH 5 Ob 12/04g, 19.04.2004
- Durch diese Bestimmung soll keineswegs eine sachlich berechtigte Kritik verhindert, sondern nur jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion gestellt werden.OGH 1 Ob 235/97h, 27.08.1997
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Oberster Gerichtshof.OGH 1 Nd 27/95, 30.01.1996
- Vorwurf "völlig absurde" Ansichten.OGH 3 Ob 602/79, 07.11.1979
- "Papierkrieg" gegenüber Rechtspflegerin in Grundbuchssachen.OGH 5 Ob 17/76, 07.09.1976
- Hier: Überschreitung der sachlich berechtigten Kritik durch Vorwurf der mangelnden Objektivität und der Weltfremdheit des Erstgerichtes.OGH 6 Ob 33/69, 12.02.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 36.
- OGH 1 Ob 18/24i, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 19/24m, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 21/24f, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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