Darf ich in einem Schriftsatz scharfe Kritik am Gericht üben?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Gerichtsverfahrens, Vertreter
Auch sachlich berechtigte Kritik dürfen Sie nicht in beleidigender oder ausfälliger Form vorbringen. Sonst verletzen Sie die dem Gericht geschuldete Achtung. Ebenso kann darin eine Beleidigung des Gegners, eines Vertreters, Zeugen oder Sachverständigen liegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung der im § 86 Abs 1 ZPO genannten Personen darstellten (RZ 1937,236).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: iZm einer Zurückweisung nach § 86a ZPO.OGH 1 Ob 68/24t, 27.05.2024
- Hier: Beleidigende Äußerungen im Rekurs.OGH 4 Ob 95/22g, 23.09.2022
- Ein Wahrheitsbeweis kommt für derartige Beleidigungen nicht in Frage. Ob die Äußerung auch den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung im Sinn des § 115 StGB erfüllt, ist nicht entscheidend (1 Ob 636/89 ua).OGH 10 Ob 322/02d, 26.01.2002
- Unterstellung der Parteilichkeit des Gerichtes und Sachverständiger.OGH 2 Ob 176/80, 09.12.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 1 Ob 68/24t, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 18/24i, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 19/24m, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/24h, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 21/24f, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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