Zum Inhalt springen

Darf ich in einem Schriftsatz scharfe Kritik am Gericht üben?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Gerichtsverfahrens, Vertreter
Auch sachlich berechtigte Kritik dürfen Sie nicht in beleidigender oder ausfälliger Form vorbringen. Sonst verletzen Sie die dem Gericht geschuldete Achtung. Ebenso kann darin eine Beleidigung des Gegners, eines Vertreters, Zeugen oder Sachverständigen liegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung der im § 86 Abs 1 ZPO genannten Personen darstellten (RZ 1937,236).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ordnungsstrafe für beleidigende Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Strafe für beleidigende Eingaben
Verfahrensrecht · Beleidigende Ausfälle im Schriftsatz
Verfahrensrecht · Strafe wegen Beleidigung im Schriftsatz
Verfahrensrecht · Objektiver Maßstab bei Beleidigung