Zum Inhalt springen

Kann ich bestreiten, dass mir der Brief zugestellt wurde?

günstig für Empfänger betrifft Empfänger gerichtlicher Schriftstücke, Beklagte, Parteien
Bei einer Zustellung durch die Post wird der Vorgang durch den Rückschein festgehalten. Sie dürfen aber beweisen, dass die Angaben auf dem Rückschein unrichtig sind. Dieser Gegenbeweis ist zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Nach § 110 ZPO, § 126 Geo wird der Vollzug der Zustellung bei der Postzustellung durch den Rückschein beurkundet. Ein Gegenbeweis, dass die Angabe im Zustellungsschein irrig sind, muss wohl in sinngemäßer Anwendung des § 292 Abs 2 ZPO als zulässig angesehen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beweiskraft des Zustellausweises
Verfahrensrecht · Falsche Angaben auf dem Zustellnachweis
Verfahrensrecht · Hinterlegte Sendung und Beweis der Zustellung
Verfahrensrecht · Beweislast beim Zustellschein
Verfahrensrecht · Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels und Zustellnachweis