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Kann ich beweisen, dass die Zustellung falsch beurkundet wurde?

günstig für Empfänger betrifft Empfänger gerichtlicher Schriftstücke, Parteien, Beklagte
Der vom Zusteller ausgefüllte Zustellausweis ist eine öffentliche Urkunde. Er beweist zunächst, dass ordnungsgemäß zugestellt wurde. Sie dürfen aber den Beweis führen, dass der beurkundete Vorgang so nicht stattgefunden hat oder falsch festgehalten wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist; gemäß § 292 Abs 2 ZPO ist jedoch der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges oder der bezeugten Tatsache oder der unrichtigen Beurkundung zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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