Muss ich beweisen, dass mein Rechtsmittel rechtzeitig war?
betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Solange Zweifel offen bleiben, wird zu Ihren Gunsten angenommen, dass ein Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht wurde. Liegt aber ein amtlicher Zustellnachweis vor, gilt dieser zunächst als voller Beweis. Dann müssen Sie beweisen, dass die Angaben darin nicht stimmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Rechtssatz, dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe (EvBl 1974/30 ua), kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt (hier: RS; vgl hiezu Fasching III 364), die zunächst vollen Beweis macht. In solchen Fällen muss der Rechtsmittelwerber den Gegenbeweis führen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: unbedenklicher Zustellnachweis, aber Geschäftsführer der juristischen Person im Ausland.OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022
- Hier: non liquet.OGH 4 Ob 90/21w, 27.05.2021
- Ob das bisher erstattete Vorbringen geeignet ist, die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 6 Ob 79/20s, 15.09.2020
- Nur konkrete Gründe lösen weitere Erhebungen aus.OGH 6 Ob 79/20s, 15.09.2020
- Hier: Formal und inhaltlich unbedenklicher internationaler Rückschein.OGH 5 Ob 6/13p, 21.03.2013
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Dass sich das Verfahren bereits im Revisionsstadium befindet, schadet dem Beklagten dabei nicht (4 Ob 14/78; 6 Ob 711/78). Seinem Vorbringen steht auch das Neuerungsverbot nicht entgegen (7 Ob 154/01z; 3 Ob 202/03g).OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Selbst bei unbedenklichem Zustellnachweis steht dem Empfänger nach herrschender Auffassung der „Gegenbeweis" nach § 292 ZPO offen. Dazu bedarf es aber konkreter Darlegungen über den Zustellmangel und eines entsprechenden Beweis(richtig: Bescheinigungs-)anbots. Die Zustellmängel müssen vom Adressaten, zumindest glaubhaft gemacht werden.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Zustellnachweis die gehörige äußere Form aufweist.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Nach § 22 Abs 1 ZustG ist die Zustellung vom Zusteller auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) zu beurkunden. Diese Zustellnachweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist (vgl 1 Ob 137/05m).OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Bei Fehlen eines Zustellnachweises im Sinn des § 22 ZustG ist die Tatsache der Zustellung auf andere Weise nachzuweisen, wofür als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts geeignet und nach Lage des einzelnen Falls zweckdienlich ist.OGH 5 Ob 84/08a, 15.04.2008
- Zur Führung des Gegenbeweises sind Neuerungen zulässig.OGH 3 Ob 202/03g, 26.11.2003
- Wenngleich derartige Eingangsvermerke als öffentliche Urkunde gelten und daher mit besonderer Beweiskraft ausgestattet sind, gilt dies nicht in Fällen schon aktenkundiger Bedenken.OGH 9 ObA 11/03p, 09.07.2003
- Der Eingangsvermerk des Erstgerichtes gilt zwar als öffentliche Urkunde und ist daher mit besonderer Beweiskraft ausgestattet, doch hindert dies nicht an der Antretung des Gegenbeweises im Sinne des § 292 Abs 2 ZPO.OGH 5 Ob 133/02y, 25.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 36.
- OGH 7 Ob 88/25d, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 11 · Zurücknahme des Antrags
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 87
- ZPO § 292
- ZPO § 464
- ZPO § 468
- ZPO § 507
- ZPO § 523
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Zweifel an der Rechtzeitigkeit
Verfahrensrecht · Rückschein und Gegenbeweis bei Zustellung
Verfahrensrecht · Falsche Angaben auf dem Zustellnachweis
Verfahrensrecht · Beweiskraft des Zustellausweises
Verfahrensrecht · Beweislast beim Zustellschein