Wer muss beweisen, dass die Ladung nicht angekommen ist?
betrifft Beklagte, Parteien, Empfänger von Ladungen
Der Zustellschein über eine gerichtliche Ladung ist eine öffentliche Urkunde. Er beweist zunächst, dass richtig zugestellt wurde. Wollen Sie das Gegenteil behaupten, tragen Sie dafür die Beweislast.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Zustellung der Ladung zur ersten Tagsatzung. Zustellschein als öffentliche Urkunde - Beweislast für den Gegenbeweis.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 7 Ob 88/25d, 17.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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