Gilt die Zustellung, wenn der Brief nur hinterlegt wurde?
betrifft Empfänger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Wird ein Schriftstück hinterlegt und darüber eine öffentliche Urkunde erstellt, gilt zunächst als bewiesen, dass dabei alle Vorschriften eingehalten wurden. Wenn Sie sich darauf berufen, dass die Zustellung Ihnen gegenüber nicht wirksam ist, müssen Sie beweisen, dass bei der Hinterlegung etwas falsch gelaufen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Besteht über die Zustellung durch Hinterlegung eine öffentliche Urkunde, macht diese zunächst vollen Beweis darüber, dass die darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden. Es ist Sache dessen, dem gegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll, den Gegenbeweis der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung zu führen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: unbedenklicher Zustellnachweis, aber Geschäftsführer der juristischen Person im Ausland.OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022
- Ob das bisher erstattete Vorbringen geeignet ist, die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 6 Ob 79/20s, 15.09.2020
- Nur konkrete Gründe lösen weitere Erhebungen aus.OGH 6 Ob 79/20s, 15.09.2020
- Hier: Kein ausreichender Nachweis einer Zustellung durch Hinterlegung (nach europäischem als auch nach deutschem Recht): Am Rückschein selbst fanden sich keine Informationen zum Zustellvorgang oder dem Zustellorgan.OGH 8 Ob 123/19z, 27.02.2020
- Nur wenn die Hinterlegung hinreichend dokumentiert ist, ist sichergestellt, dass der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Zustellung hat und der Absender die Korrektheit des Zustellvorgangs belegen kann sowie dass beide Parteien über die Informationen verfügen, die ihnen eine Überprüfung der Wirksamkeit des Zustellvorgangs erlauben.OGH 8 Ob 123/19z, 27.02.2020
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Auch die mit dem Formular zur EuZVO vorgenommene Zustellbestätigung ist eine öffentliche Urkunde.OGH 2 Ob 158/16y, 29.09.2016
- Behauptete Zustellmängel, die nicht offenkundig sind, müssen bewiesen werden.OGH 8 Ob 31/15i, 28.04.2015
- Dies gilt auch für den auf dem Zustellnachweis dokumentierten Inhalt der Sendung.OGH 10 ObS 17/14v, 21.10.2014
- Hier: Zustellung im elektronischen Rechtsverkehr.OGH 2 Ob 160/12m, 11.10.2012
- Selbst bei unbedenklichem Zustellnachweis steht dem Empfänger nach herrschender Auffassung der „Gegenbeweis" nach § 292 ZPO offen. Dazu bedarf es aber konkreter Darlegungen über den Zustellmangel und eines entsprechenden Beweis(richtig: Bescheinigungs-)anbots. Die Zustellmängel müssen vom Adressaten, zumindest glaubhaft gemacht werden.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Nach § 22 Abs 1 ZustG ist die Zustellung vom Zusteller auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) zu beurkunden. Diese Zustellnachweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist (vgl 1 Ob 137/05m). Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Zustellnachweis die gehörige äußere Form aufweist.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Hier: Werden Umstände vorgebracht, die im Hinblick auf frühere zeitweilige Ortsabwesenheit zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen lassen, so hat das Berufungsgericht den Zustellvorgang zu prüfen, um das Vorliegen eines allfälligen Nichtigkeitsgrundes beurteilen zu können.OGH 7 Ob 242/07z, 12.12.2007
- Hier: Divergenz zwischen Datum der Übernahme und Datum des Rundstempels (Einlangen beim Zustellpostamt).OGH 6 Ob 286/06m, 15.02.2007
- Bleiben Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Zustellung, dann geht dies zu Lasten der Behörde.OGH 6 Ob 286/06m, 15.02.2007
- Hier: Abweichendes Zustelldatum.OGH 2 Ob 30/06k, 10.08.2006
- Der vom Zusteller paraphierte Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde mit dem dieser zukommenden Wirkungen und macht zunächst vollen Beweis darüber, dass die darin beurkundeten Zustellvorgänge eingehalten wurden. Der Gegenbeweis ist zulässig, erfordert aber bei nicht offenkundigen Mängeln die Geltendmachung konkreter Gründe, die in der Folge auch bewiesen oder glaubhaft gemacht werden müssen.OGH 3 Ob 60/04a, 26.05.2004
- Das Führen des Gegenbeweises der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung setzt das Aufstellen entsprechender Behauptungen über die beim Zustellvorgang unterlaufenen Fehler voraus.OGH 10 ObS 355/00d, 30.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 32.
- OGH 7 Ob 88/25d, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/21g, 04.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/17s, 23.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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