Wie genau muss ich mich in einer Klage bezeichnen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte, Parteien
Die Angaben in einem Schriftsatz sollen die beteiligten Personen so genau festlegen, dass keine Verwechslung möglich ist. Fehlt eine Angabe oder ist sie unrichtig, schadet das nicht, solange aus dem Schriftsatz eindeutig hervorgeht, um wen es geht. Ihren Wohnort können Sie aber nicht einfach durch einen Zustellcode ersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1984)
Die Vorschrift des § 75 ZPO dient der einwandfreien Identifizierung der Parteien.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es genügt daher nicht, wenn der Kläger in der Klage statt seines aktuellen Wohnorts nur seinen ERV‑Anschriftscode angibt.OGH 6 Nc 22/22w, 14.09.2022
- Eine einzelne Person soll so genau individualisiert werden, dass es zu keinen Verwechslungen kommt. Das Fehlen oder die Unrichtigkeit von Angaben schadet nicht, soweit nach den im Schriftsatz vorhandenen Informationen eine einzige Person klar und unzweifelhaft festgelegt ist.OGH 9 ObA 87/04s, 15.09.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 203/19t, 30.04.2020
Im Gesetz
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