Muss ich in der Klage angeben, welches Gesetz ich meine?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anfechtungskläger hat die angefochtene Rechtshandlung, aus deren Unwirksamkeit er den Leistungsanspruch ableitet, nur bestimmt zu bezeichnen.OGH 7 Ob 638/92, 22.12.1992
- Hier: Auch bei unterlassener rechtlicher Wertung durch die Klägerin ist zu prüfen, ob nach dem festgestellten Sachverhalt grobe Fahrlässigkeit des Beklagten anzunehmen ist.OGH 6 Ob 562/85, 23.05.1985
- Substantiierungstheorie.OGH 5 Ob 565/81, 09.02.1982
- Es müssen also die Behauptungen aufgestellt werden, die es zulassen, daß der vom Kläger begehrte Ausspruch als sich daraus herleitende Rechtsfolge gegebenenfalls auch im Wege eines Versäumungsurteiles ergehen kann.OGH 6 Ob 547/81, 21.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 31.
- OGH 5 Ob 17/18p, 10.04.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Satz, Sie stützten Ihre Klage auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, hilft Ihnen nicht. Sie müssen jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Ohne dieses Vorbringen kann das Gericht einen anderen Rechtsgrund nicht heranziehen.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.