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Muss ich in der Klage angeben, welches Gesetz ich meine?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Es genügt, wenn Sie die Tatsachen so anführen, dass Ihr Anspruch dadurch begründet erscheint. Die rechtliche Einordnung müssen Sie nicht angeben. Darüber entscheidet nicht Ihre Bezeichnung, sondern das Gericht anhand des Rechtsverhältnisses, das sich aus Ihren Behauptungen ergibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Es genügt, dass der Kläger die Tatsachen in solcher Weise anführt, dass sein Anspruch bei Berücksichtigung dieser Tatsachen substantiiert und begründet erscheint. Den aus diesen Tatsachen abzuleitenden Rechtssatz muss er nicht angeben. Unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt der Klagsanspruch gerechtfertigt und aus den Klagsbehauptungen ableitbar ist, darüber entscheidet nicht die vom Kläger gewählte juristische Qualifikation, sondern das sich aus ihnen ergebende, vom Gericht unabhängig von der Ansicht der Parteien zu beurteilende Rechtsverhältnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 31.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Leerformel im Klagevorbringen

Nein. Der Satz, Sie stützten Ihre Klage auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, hilft Ihnen nicht. Sie müssen jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Ohne dieses Vorbringen kann das Gericht einen anderen Rechtsgrund nicht heranziehen.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

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