Muss ich in meiner Klage den Paragrafen nennen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: VerdienstentgangOGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024
- Hier: Verzicht auf Teil der Unterhaltsforderung wird weder ausdrücklich behauptet, noch ergibt sich dieser aus den vorgebrachten anspruchsbegründenden Behauptungen.OGH 10 ObS 22/21i, 22.06.2021
- Das gilt auch für aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeleitete Ansprüche.OGH 7 Ob 51/08p, 09.07.2008
- Der Kläger hat die rechtserzeugenden Tatsachen (= den Klagegrund), auf die sich sein Anspruch stützt, knapp, aber vollständig anzugeben (Substantiierungstheorie). Die von ihm behauptete Rechtsfolge muss sich aus diesem Vorbringen ableiten lassen.OGH 1 Ob 198/02b, 30.09.2002
- Die vom Kläger behauptete Rechtsfolge muss sich aus seinem Vorbringen ableiten lassen.OGH 1 Ob 9/92, 01.04.1992
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wird aber der Zuspruch eines bestimmten Betrages aus einem vom Kläger genannten Rechtstitel verlangt, so kann das Gericht nicht prüfen, ob aus einem anderen Rechtstitel ein anderer Betrag, der mit dem begehrten in keinem zwingenden Zusammenhang steht, gebührt.OGH 7 Ob 714/86, 11.12.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 30.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 17/18p, 10.04.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.
In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.