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Muss ich in meiner Klage den Paragrafen nennen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Sie müssen Ihren Anspruch in der Klage rechtlich nicht einordnen. Es genügt, wenn Sie die Tatsachen schildern, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Die rechtliche Beurteilung ist dann Sache des Gerichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Kläger muss seinen Anspruch nicht individualisieren, das heißt rechtlich qualifizieren; es genügt vielmehr, dass er seinen aus irgend einem Rechtsgrund ableitbaren Anspruch durch das Vorbringen von Tatsachen umschreibt (Substantiierungstheorie).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Beweislast der klagenden Partei

Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.

günstig für Beklagter Schlüssige Klage und Urkundenhinweis

In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.

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