Zum Inhalt springen

Wie genau muss ich in meiner Klage schildern, was geschah?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (73 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das Gesetz verlangt zwar nicht, dass der Kläger den gesamten Tatbestand vortrage; es trägt dem Kläger jedoch auf, die rechtserzeugenden Tatsachen vollständig und knapp vorzubringen (Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, Lfg 13 S 36, Anmerkung 6 zu § 226, und die dort angeführte Literatur). Werden für den eingeklagten Anspruch schlüssige rechtserzeugende Tatsachen überhaupt nicht angegeben und lässt sich auch durch richterliche Anleitung (§ 182 ZPO) eine solche Angabe nicht erreichen, dann muss die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 73.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unklare Klage und Anleitung durch das Gericht

Ist Ihre Klageschrift in Einzelheiten unklar, darf die Klage allein deswegen noch nicht abgewiesen werden. Das Gericht muss Sie zuerst dazu anhalten, Ihr Vorbringen zu ergänzen und passende Beweise anzubieten. Erst wenn Sie danach noch immer zu wenig vorgebracht haben, kann die Klage abgewiesen werden.

günstig für Kläger Unklare Klage und Anleitung durch Gericht

Bleiben Zweifel am Inhalt Ihrer Klage, darf das Gericht das Begehren deswegen nicht als unschlüssig abweisen. Es muss Sie vielmehr anleiten, die für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben zu ergänzen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Schlüssige Klage und Urkundenhinweis
Verfahrensrecht · Anleitung des Gerichts vor Klagsabweisung
Verfahrensrecht · Schlüssigkeit einer Klage