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Muss ich in der Klage die richtige Gesetzesstelle nennen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Das Gericht ist nicht daran gebunden, wie Sie den Sachverhalt rechtlich einordnen. Es entscheidet aber nur über den Anspruch, der sich aus Ihren Behauptungen ergibt. Entscheidend ist also, was Sie an Tatsachen vorbringen, nicht welche Bezeichnung Sie wählen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 19.07.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Das Gericht ist zwar an die vom Kläger vorgenommene rechtliche Qualifikation des der Klage zugrundeliegenden Sachverhaltes nicht gebunden, kann aber nur über einen geltend gemachten Anspruch, also über jenen, der aus den Klagsbehauptungen abzuleiten ist, entscheiden (vgl 1 Ob 271/49, 2 Ob 553/50).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung des Gerichts an den Rechtsgrund

Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.

günstig für Beklagter Zuständigkeitsangaben in der Klage

Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

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