Muss ich in der Klage die richtige Gesetzesstelle nennen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 19.07.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwar keine Haftung als Pistenhalter, aber deliktisch als Lenker eines Pistengerätes bei Verletzung eines Rodlers.OGH 2 Ob 132/15y, 12.04.2016
- Hier: Schiedsverfahren.OGH 18 OCg 3/15p, 23.02.2016
- Hier: Beurteilung der durch die Betreuung in einem Pflegeheim verursachten Kosten als „Verdienstentgang".OGH 2 Ob 190/07s, 15.11.2007
- Hier: Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Anspruchsgrundlagen für einen Provisorialunterhalt nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO verwirklicht sind, sind die Behauptungen des Antragstellers im Sicherungsantrag.OGH 6 Ob 299/05x, 16.02.2006
- Dies muss insbesondere dort gelten, wo die vom Kläger vorgenommene rechtliche Qualifikation ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht. Maßgebend für den Entscheidungsspielraum des Gerichts sind der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt und die hiefür angegebenen Tatsachen; eine unrichtige rechtliche Qualifikation wirkt sich dann nicht zum Nachteil des Klägers aus, wenn er alle anspruchsbegründenden Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt hat. Im Zweifel ist die Beschränkung auf einen von mehreren nach dem Sachvortrag in Frage kommenden Rechtsgründen nicht anzunehmen.OGH 1 Ob 76/04i, 16.04.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.
Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.