Entscheidet der Einzelfall, ob mir die Fristversäumnis verziehen wird?
betrifft Parteien eines Verfahrens, Kläger, Beklagte
Ob ein Versehen noch leicht genug ist, damit Sie eine versäumte Frist nachholen dürfen, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ob die Wiedereinsetzung nicht zu bewilligen ist, weil es sich nicht um einen minderen Grad des Versehens handelt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kindesvater unterließ eine Äußerung zum neu eingeleiteten Unterhaltsverfahren in der Annahme die Aufforderung sei auch seinem ihn in anderen Verfahren vertretenden Rechtsanwalt zugestellt worden und dieser werde sich darum kümmern.OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
- Hier: Irrtum über den Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO.OGH 1 Ob 70/23k, 23.05.2023
- Hier: Minderen Grad des Versehens übersteigende Nachlässigkeit in eigenen Angelegenheiten vom Rekursgericht vertretbar angenommen, wenn bei Kenntnis eines laufenden Gerichtsverfahrens mangels Festnetzanschlusses sowie eines Mobiltelefons der Partei zwischen dieser und dem Vertreter kein Kontakt hergestellt werden kann.OGH 2 Ob 44/21s, 25.03.2021
- Hier: § 129 PatG.OGH 4 Ob 121/20b, 22.09.2020
- Hier: Sendebericht / Zustellprotokoll nicht ausgedruckt.OGH 1 Ob 119/17g, 28.06.2017
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Wenn ein Rechtsanwalt die Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überwachung von Fristen unterlässt, liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor.OGH 1 Ob 119/17g, 28.06.2017
- Hier: Versäumung der dreimonatigen Frist für den gerichtlichen Entschädigungsbetrag gemäß § 34 Abs 5 Stmk ROG.OGH 9 Ob 4/10v, 03.03.2010
- Die Frage, ob ein bestimmtes Fehlverhalten einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten über den Grad eines leichten Versehens hinausgeht, ist regelmäßig von den besonderen Umständen des jeweiligen Falls abhängig und hat keine grundsätzliche Bedeutung.OGH 1 Ob 77/05p, 10.05.2005
- Stets ist im Einzelfall unter Bedachtnahme auf die persönlichen Verhältnisse zu entscheiden, ob das sorgfaltswidrige Verhalten erheblich von dem eines maßgerechten Durchschnittsmenschen abweicht.OGH 3 Ob 175/03m, 25.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
- OGH 5 Ob 28/23p, 12.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 229/21v, 04.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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