Zum Inhalt springen

Verlängert sich die Frist, wenn die Gerichtsferien am Wochenende enden?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Fällt der letzte Tag der Gerichtsferien auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich dieser Zeitraum dadurch nicht. Die Hemmung endet trotzdem mit dem vorgesehenen Tag. Ihre Frist beginnt danach wie vorgesehen zu laufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Bestimmung des § 1 Abs 1 des BG vom 01.02.1961, BGBl Nr 37/1961, vermag eine Ablaufhemmung der sechswöchentlichen Dauer der Gerichtsferien auch dann nicht zu bewirken, wenn der letzte Tag der Gerichtsferien (gemäß § 27 Abs 1 Geo: 25. August) ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Fristende an Wochenende oder Feiertag
Anderes · Fristende an Sonn- und Feiertagen
Verfahrensrecht · Fristenhemmung und Zustellung
Verfahrensrecht · Gerichtsferien und Ende der Berufungsfrist
Verfahrensrecht · Gerichtsferien und Fristen