Kann ein ruhendes Gerichtsverfahren später wieder fortgesetzt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umdeutung der Vereinbarung in eine Klagsrückziehung unter Anspruchsverzicht steht die Formgebundenheit der Prozeßhandlungen entgegen.OGH 9 ObA 181/88, 14.09.1988
- Über den materiellrechtlichen Inhalt hinaus enthält die Vereinbarung immerwährenden Ruhens auch einen Verzicht auf Rechtsschutzgewährung im Sinne der klageweise geltend gemachten Anspruchsableitung.OGH 6 Ob 592/87, 24.03.1988
- Nach § 169 Satz 2 ZPO kann auch eine Ruhensvereinbarung für einen drei Monate übersteigenden jedoch genau bestimmten Zeitraum getroffen werden.OGH 8 Ob 23/81, 09.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ruht das Verfahren länger als drei Monate, gilt das grundsätzlich als nicht ordentliche Fortsetzung. Sie müssen dann stichhältige Gründe für die lange Pause nennen können, etwa laufende Vergleichsgespräche oder das vereinbarte Abwarten eines anderen Verfahrens. Sonst verliert Ihre Klage die Wirkung auf die Frist.
Ruht ein Verfahren und gilt für Ihren Anspruch eine kurze Frist, ist ein Zuwarten von mehr als zwei Monaten mit dem Antrag auf Fortsetzung keine bloß geringfügige Verzögerung. Dass in diese Zeit die Gerichtsferien fallen, entschuldigt das für sich allein nicht.