Bedeutet dauerhaftes Ruhen, dass der Streit endgültig erledigt ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Die Vereinbarung eines dauerhaften Ruhens hat nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer für das Verfahren selbst keine Bedeutung mehr. Sie kann darüber hinaus aber auch eine inhaltliche Einigung enthalten, wenn die Parteien damit zugleich ihren Streit bereinigen wollten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" des Verfahrens ist (nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer des Ruhens) prozessual unbeachtlich. Darüber hinaus kann eine solche Parteienübereinkunft eine materiellrechtliche Vereinbarung enthalten (und damit eine doppelfunktionelle Prozeßhandlung sein), wenn die Parteien zugleich auch das zwischen ihnen streitige Rechtsverhältnis bereinigen wollten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umdeutung der Vereinbarung in eine Klagsrückziehung unter Anspruchsverzicht steht die Formgebundenheit der Prozeßhandlungen entgegen.OGH 9 ObA 181/88, 14.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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