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Was gilt, wenn die Einigung dem Gericht nie mitgeteilt wurde?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Wurde das dauerhafte Ruhen nur außergerichtlich vereinbart und dem Gericht nicht angezeigt, darf jede Partei die Fortsetzung beantragen. Die Vereinbarung wirkt dann nur inhaltlich, und das wird im Prozess selbst geprüft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Haben die Parteien ein zwischen ihnen außergerichtlich vereinbartes "ewiges Ruhen des Verfahrens" dem Gerichte nicht angezeigt, dann ist ein Fortsetzungsantrag einer Partei prozessual zulässig. Die Vereinbarung des ewigen Ruhens hat nur materiellrechtliche Wirkungen, die im Prozeß selbst zu prüfen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens

Ja, wenn im Unterbrechungsbeschluss steht, dass fortgesetzt wird nur über Antrag einer Partei. Dann müssen Sie erkennen, dass das Gericht von sich aus nicht mehr tätig wird, und Sie müssen selbst einen Fortsetzungsantrag stellen.

günstig für Beklagter Ruhen und Streitanhängigkeit

Nein. Ruht ein Verfahren, bleibt die Sache weiterhin bei Gericht anhängig; eine zweite Klage über denselben Anspruch wird zurückgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Ruhen jahrzehntelang dauert.

Verwandte Fragen

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