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Können wir uns auch noch vor dem Höchstgericht einigen?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Auch wenn der Fall bereits beim Obersten Gerichtshof liegt, können beide Seiten vereinbaren, dass das Verfahren ruht. Solange dieses Ruhen dauert, entscheidet der Oberste Gerichtshof nicht in der Sache.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (54 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des OGH für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 54.

Im Gesetz

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