Können wir uns auch noch vor dem Höchstgericht einigen?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Auch wenn der Fall bereits beim Obersten Gerichtshof liegt, können beide Seiten vereinbaren, dass das Verfahren ruht. Solange dieses Ruhen dauert, entscheidet der Oberste Gerichtshof nicht in der Sache.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des OGH für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden kann, ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens im Wesentlichen die Rechtswirkung einer Unterbrechung des Verfahrens. Wurde das Rechtsmittel vor Vereinbarung des Ruhens überreicht, hat die schriftliche Ruhensanzeige zur Folge, dass über das Rechtsmittel während des Ruhens nicht zu entscheiden ist.OGH 7 Ob 29/14m, 22.04.2014
- Dies ist analog auch auf das Rekursverfahren nach einem Aufhebungsbeschluss beim Obersten Gerichtshof anzuwenden.OGH 1 Ob 260/09f, 09.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 54.
- OGH 5 Ob 103/24v, 18.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 46/23g, 17.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 141/22d, 16.02.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 143/22y, 13.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 147/22m, 08.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 81/21a, 30.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 95/20s, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 105/19f, 27.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 13/17b, 28.02.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 92/16v, 28.10.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Ruhen des Verfahrens vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Antrag auf Unterbrechung im Höchstgerichtsverfahren
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen verweigerte Verfahrensfortsetzung
Verfahrensrecht · Zurücknahme der Klage im Höchstgerichtsverfahren
Verfahrensrecht · Mündliche Verhandlung vor dem Höchstgericht