Kann ich das Verfahren wegen eines neuen Prozesses stoppen lassen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Zivilprozess
Ein Verfahren kann nicht deshalb unterbrochen werden, weil ein anderer Prozess erst nach dem Urteil der ersten Instanz eingeleitet wurde. Ein solcher später begonnener Prozess ist keine Grundlage für eine Unterbrechung im Revisionsverfahren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ein erst nach Fällung des Urteils erster Instanz anhängig gemachter Prozeß kann nicht als Grundlage eines Antrages auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens dienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach Schluß der Verhandlung erster Instanz.OGH 1 Ob 726/79, 17.10.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 176/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Unterbrechung wegen eines anderen Prozesses
Verfahrensrecht · Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens
Verfahrensrecht · Antrag auf Unterbrechung im Höchstgerichtsverfahren
Verfahrensrecht · Unterbrechung des Verfahrens
Verfahrensrecht · Unterbrechung des Verfahrens nicht anfechtbar