Muss das Gericht mein Verfahren wegen eines Strafverfahrens unterbrechen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Ob ein Verfahren unterbrochen wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Unterbrechung ist Ermessenssache.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbrechung nach § 191 ZPO.OGH 4 Ob 12/23b, 31.01.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036918 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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